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   Hilfestellung für den Erhalt einer ambulanten Vorsorgeleistung in
   anerkannten Kurorten (Offene Badekur)


   Die in der Vergangenheit verwendeten Begriffe "Offene Badekur" oder
   "ambulante Vorsorgekur" sind im Zuge der Gesundheitsreform in o.a.
   Bezeichnung konkretisiert worden.

   Diese ambulanten Vorsorgeleistungen (früher offene Badekur) sind
   weiter für jeden Versicherten möglich. Sie beinhalten die Untersuchungen
   durch einen Badearzt am Urlaubs- bzw. Kurort, sowie die Behandlungs-
   maßnahmen aus der physikalischen Therapie.

   Sie sollen für längstens 3 Wochen erbracht und können nach 3 Jahren
   wieder beantragt werden.

   Der Anspruch für alle Versicherten (Mitglieder, Mitversicherte, Rentner)
   auf ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten ist erhalten
   geblieben.

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