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Hilfestellung für den Erhalt einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (Offene Badekur) Die in der Vergangenheit verwendeten Begriffe "Offene Badekur" oder "ambulante Vorsorgekur" sind im Zuge der Gesundheitsreform in o.a. Bezeichnung konkretisiert worden. Diese ambulanten Vorsorgeleistungen (früher offene Badekur) sind weiter für jeden Versicherten möglich. Sie beinhalten die Untersuchungen durch einen Badearzt am Urlaubs- bzw. Kurort, sowie die Behandlungs- maßnahmen aus der physikalischen Therapie. Sie sollen für längstens 3 Wochen erbracht und können nach 3 Jahren wieder beantragt werden. Der Anspruch für alle Versicherten (Mitglieder, Mitversicherte, Rentner) auf ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten ist erhalten geblieben. |
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